Die Gleichstellungsbeauftragten am GEOMAR
Dr. Heidemarie Kassens
Tel.: 04 31 / 600 - 28 50
Mail: hkassens(at)geomar.de
Mitglieder der Arbeitsgruppe Chancengleichheit:
Prof. Dr. Peter Herzig (Wissenschaftlicher Direktor / Vorsitzender)
Ina Schultheiß (Justiziarin / stellvertretende Vorsitzende)
Prof. Dr. Martin Visbeck
Ursula Frank-Scholz (kommissarische Verwaltungsdirektorin)
Jan-Pit Peters (Personalleiter)
Dr. Nicole Schmidt (Leitungsangelegenheiten)
Dr. Heidemarie Kassens (Gleichstellungsbeauftragte)
Peter Wehrhahn (Personalratsvorsitzender)
"Die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der anderen Träger der öffentlichen Verwaltung."
Diesem Verfassungsauftrag - der auch im Grundgesetz verankert ist - folgte der Landesgesetzgeber mit dem Gesetz zur Gleichstellung der Frauen im Öffentlichen Dienst vom 13. Dezember 1994 (GstG).
Nach §1 Satz 2 fördert es die Gleichstellung der Frauen im Öffentlichen Dienst insbesondere durch Schaffung von Arbeitsbedingungen, die für beide Geschlechter die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglichen:
- Kompensation von Nachteilen, die vor allem Frauen als Folge der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung erfahren,
- gerechte Beteiligung von Frauen an allen Lohn-, Vergütungs- und Besoldungsgruppen sowie Gremien.
Die wichtigsten Steuerungsinstrumente des GstG sind:
- die Vorrangregelung (§§ 3 bis 6),
- die Verpflichtung zur Aufstellung eines Frauenförderplanes (§ 11),
- das Verbot sexueller Belästigung (§ 16),
- die Verpflichtung zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten (§§ 17 - 23).
Das GstG hat sich als Motor der Gleichstellung und damit auch der Verwaltungsmodernisierung erwiesen. Der zweite Gleichstellungsbericht der Landesregierung belegt, dass durch die konsequente Umsetzung des GstG weiter gute Fortschritte auf allen Handlungsfeldern nach § 1 erzeilt werden konnten.
Hier finden Sie den Text des Schleswig-Holsteinischen Gleichstellungsgesetzes.

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