Gute Wissenschaftliche Praxis

Wissenschaftliches Fehlverhalten stellt eine große Gefahr für die davon betroffenen Wissenschaftler und Institutionen dar. Es schadet dem Ansehen und der Karriere der an solchem Verhalten beteiligten Wissenschaftler und der von solchem Verhalten betroffenen Menschen. Letztendlich untergräbt wissenschaftliches Fehlverhalten die Grundlage unserer Arbeit, nämlich das Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft.

Aus vielen Gründen nimmt das wissenschaftliche Fehlverhalten zu. Deshalb bitten wir alle bei GEOMAR, auch wenn Sie sich unter Druck gesetzt fühlen, Verstöße gegen die Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für gute wissenschaftliche Praxis in Ihrem wissenschaftlichen Umfeld nicht zu ignorieren und sich keinesfalls an solchen Verstößen zu beteiligen. Das Ignorieren von wissenschaftlichem Fehlverhalten ist selbst ein wissenschaftliches Fehlverhalten.

Sie können sich entweder direkt an die beteiligten Personen wenden (oft wissen sie nicht, dass sie etwas falsch machen) oder Sie können sich an eine der Ombudspersonen bei GEOMAR oder an die Ombudsperson bei der DFG wenden. Ihr Fall wird streng vertraulich und unparteiisch behandelt. Meistens können solche Fälle in Diskussionen gelöst werden, aber es gibt auch Verfahren, um schwerwiegendere Fälle von wissenschaftlichem Fehlverhalten zu behandeln.

 Nachfolgend finden Sie eine (nicht abschließende) Liste der häufigsten Verstöße gegen die Richtlinien, um Ihnen einen Überblick zu geben, worüber wir hier sprechen.

  • Hinzufügen von "großen" Namen als Co-Autoren, um die Veröffentlichung zu erleichtern.
  • Weglassen von Co-Autoren
  • „Anpassung“ der statistischen Verfahren
  • Diebstahl von Ideen aus vertraulichen Dokumenten, z.B. aus Manuskripten oder Vorschlägen, die noch nicht veröffentlicht sind.
  •  „Verstecken“ von unerwünschten Daten
  •  Ablehnung konkurrierender Artikel oder Vorschläge
  • Diebstahl von Daten oder Proben
  • Plagiat
  • Datenfälschung

Die vollständigen DFG-Richtlinien finden Sie unter:

https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf

Ombudspersonen für die Wahrung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis

Die Ombudspersonen des GEOMAR sind PD Dr. Florian Weinberger, Prof. Dr. Christian Berndt und Dr. Christa Marandino. Sie können sie jederzeit persönlich kontaktieren oder über ombudsperson(at)geomar.de erreichen.


Weitere Informationen:

Die Ombudspersonen des GEOMAR dienen als Anlaufstelle bei Unstimmigkeiten, Verdachtsmomenten und Streitfragen und können Beraten, Vermitteln und Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens auf Grundlage einer einrichtungsinternen Leitlinie prüfen. Diese Leitlinie des GEOMAR richtet sich nach den von der DFG empfohlenen Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis.

Darüber hinaus steht der "Ombudsman der DFG" allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unmittelbar und unabhängig von einer Beteiligung der DFG zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung. Der Ombudsman der DFG ist entsprechend einer Empfehlung der "Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft" (Empfehlung 16) durch den Senat der DFG als unabhängiges Gremium eingerichtet worden. Auch der Ombudsman der DFG versteht sich als Beratungs- und Vermittlungseinrichtung. Dies betrifft insbesondere auch die Beratung von Personen, die wissenschaftliches Fehlverhalten gegenüber Ermittlungsgremien zur Kenntnis gebracht haben und dadurch Sanktionen anderer Einrichtungen ausgesetzt sind.

Die Feststellung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und die Verhängung von Sanktionen ist nicht Aufgabe von Ombudspersonen. Bei begründetem Anfangsverdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens können sie jedoch den Unterausschuß für Fehlverhaltenhaltensangelegenheiten der DFG oder ähnliche Ermittlungsgremien, z.B. an Universitäten, einschalten. Der Ombudsman der DFG läßt sich von den Prinzipien der Vertraulichkeit, Verfahrensfairneß und der Transparenz für die Beteiligten leiten. Aus den Erfahrungen in den ersten Jahren seiner Tätigkeit haben sich daraus die nachfolgend veröffentlichten Verfahrensgrundsätze konkretisiert, nach denen der Ombudsman der DFG und die Ombudspersonen des GEOMAR ihre Verfahren auch in Zukunft gestalten werden.

Weiterführende Dokumente:

  • PD Dr. Florian Weinberger
    GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel
    Forschungsbereich 3: Marine Ökologie
    Düsternbrooker Weg 20 
    24105 Kiel
    Tel.: 0431 - 600-4516
    Fax: 0431 - 600-1671
    fweinberger(at)geomar.de

    Prof. Dr. Christian Berndt
    Forschungsbereich 4: Dynamik des Ozeanbodens
    Wischhofstr. 1-3
    24148 Kiel
    Tel.: 0431 - 600 - 2273
    Fax: 0431 - 600 - 2922
    cberndt(at)geomar.de 

    Dr. Christa Marandino
    Forschungsbereich 2: Marine Biogeochemie
    Düsternbrooker Weg 20
    24105 Kiel
    Tel.: 0431 - 600 - 4219
    cmarandino(at)geomar.de