Gute Wissenschaftliche Praxis
Das wissenschaftliche Fehlverhalten nimmt zu und stellt eine große Gefahr für die davon betroffenen Wissenschaftler und Institutionen dar. Sie schadet dem Ansehen und der Karriere der an wissenschaftlichem Fehlverhalten beteiligten Wissenschaftler und der von ihr betroffenen Menschen. Letztendlich wird das wissenschaftliche Fehlverhalten die Grundlage unserer Arbeit untergraben, nämlich das Vertrauen der Gesellschaft in die Wissenschaft.
Aus vielen Gründen nimmt das wissenschaftliche Fehlverhalten zu. Deshalb bitten wir alle bei GEOMAR, Verstöße gegen die Richtlinien der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für gute wissenschaftliche Praxis in Ihrem wissenschaftlichen Umfeld nicht zu ignorieren oder auch wenn Sie sich unter Druck gesetzt fühlen, sich an solchen Verstößen zu beteiligen. Das Ignorieren von wissenschaftlichem Fehlverhalten ist selbst ein wissenschaftliches Fehlverhalten.
Sie können sich entweder direkt an die beteiligten Personen wenden (oft wissen sie nicht, dass sie etwas falsch machen) oder Sie können sich an eine der Ombudspersonen bei GEOMAR oder an die Ombudsperson bei der DFG wenden. Ihr Fall wird streng vertraulich und unparteiisch behandelt. Meistens können solche Fälle in Diskussionen gelöst werden, aber es gibt auch Verfahren, um schwerwiegendere Fälle von wissenschaftlichem Fehlverhalten zu behandeln.
Nachfolgend finden Sie eine (nicht abschließende) Liste der häufigsten Verstöße gegen die Richtlinien, um Ihnen einen Überblick zu geben, worüber wir hier sprechen.
- Hinzufügen von "großen" Namen als Co-Autoren, um die Veröffentlichung zu erleichtern.
- Weglassen von Co-Autoren
- „Anpassung“ der statistischen Verfahren
- Diebstahl von Ideen aus vertraulichen Dokumenten, z.B. aus Manuskripten oder Vorschlägen, die noch nicht veröffentlicht sind.
- „Verstecken“ von unerwünschten Daten
- Ablehnung konkurrierender Artikel oder Vorschläge
- Diebstahl von Daten oder Proben
- Plagiat
- Datenfälschung
- mehr
Die vollständigen DFG-Richtlinien finden Sie unter:
https://www.dfg.de/download/pdf/foerderung/rechtliche_rahmenbedingungen/gute_wissenschaftliche_praxis/kodex_gwp.pdf
Ihre Ombudspersonen am GEOMAR: Christa Marandino, Christian Berndt und Florian Weinberger
Ombudsperson für die Wahrung der Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis
Das GEOMAR richtet sich nach den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis, wie von der Deutschen Forschungsgemeinschaft empfohlen.
Die Ombudspersonen des GEOMAR sind PD Dr. Florian Weinberger, Prof. Dr. Christian Berndt und Dr. Christa Marandino.
Weitere Informationen:
Ombudsperson der DFG - Aufgaben und Verfahren
Der "Ombudsman der DFG" steht allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern unmittelbar und unabhängig von einer Beteiligung der DFG zur Beratung und Unterstützung in Fragen guter wissenschaftlicher Praxis und ihrer Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit zur Verfügung. Der Ombudsman versteht sich als Beratungs- und Vermittlungseinrichtung. Dies betrifft insbesondere auch die Beratung von Personen, die wissenschaftliches Fehlverhalten gegenüber Ermittlungsgremien zur Kenntnis gebracht haben und dadurch Sanktionen anderer Einrichtungen ausgesetzt sind.
Der Ombudsman der DFG ist entsprechend einer Empfehlung der "Kommission Selbstkontrolle in der Wissenschaft" (Empfehlung 16) durch den Senat der DFG als unabhängiges Gremium eingerichtet worden.
Die Feststellung wissenschaftlichen Fehlverhaltens und die Verhängung von Sanktionen ist nicht Aufgabe des Ombudsmans der DFG. Bei begründetem Anfangsverdacht wissenschaftlichen Fehlverhaltens jedoch kann der Ombudsman den Unterausschuß für Fehlverhaltenhaltensangelegenheiten der DFG oder ähnliche Ermittlungsgremien, z.B. an Universitäten, einschalten.
Der Ombudsman der DFG läßt sich von den Prinzipien der Vertraulichkeit, Verfahrensfairneß und der Transparenz für die Beteiligten leiten. Aus den Erfahrungen in den ersten Jahren seiner Tätigkeit haben sich daraus die nachfolgend veröffentlichten Verfahrensgrundsätze konkretisiert, nach denen der Ombudsman der DFG sein Verfahren auch in Zukunft gestalten wird.
Weiterführende Dokumente: