Dr. Jan Helmke
GEOMAR
Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel
Wischhofstr. 1-3
24148 Kiel
Tel.: 0431 600-2818
E-Mail: jhelmke@geomar.de
Assistenz:
Jeanette Jankwitz
Tel.: 0431 600-2825
E-Mail: jjankwitz(at)geomar.de
(1) Das Kuratorium überwacht Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Führung der Stiftungsgeschäfte. Es entscheidet, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirates, über die grundlegenden Angelegenheiten der Stiftung, einschließlich der Angelegenheiten finanzieller Art.
(2) Das Kuratorium beschließt, nach Anhörung des Direktoriums und der beratenden Gremien der Stiftung, über strategische und programmatische Angelegenheiten auf dem Gebiet der Forschung einschließlich der fachlichen Ausrichtung herausragender Positionen im Bereich der Wissenschaft.
(3) Das Kuratorium stellt die jährlichen Haushalts- und die mehrjährigen Finanzpläne einschließlich der Ausbau- und Investitionsprogramme fest. Das Kuratorium prüft den vom Direktorium vorgelegten Jahresabschluss und Geschäftsbericht sowie den Zentrenfortschrittsbericht; es erklärt, ob es den vom Direktorium aufgestellten Jahresabschluss und den Zentrenfortschrittsbericht billigt und beschließt über die Entlastung des Direktoriums.
(4) Das Kuratorium beschließt, nach Maßgabe des § 17, über Satzungsänderungen und die Aufhebung der Stiftung.
(5) Das Kuratorium bestellt die Mitglieder des Direktoriums für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahren. Wiederbestellung ist zulässig. Vor der Bestellung und Wiederbestellung sind der Wissenschaftliche Beirat und der Wissenschaftliche Rat zu hören. Im Falle des administrativen Direktors oder der administrativen Direktorin ist nur der wissenschaftliche Direktor oder die wissenschaftliche Direktorin zu hören.
(6) Der Bundesvertreter oder die Bundesvertreterin im Kuratorium schließt, ändert und kündigt die Anstellungsverträge mit den hauptamtlichen Mitgliedern des Direktoriums. Dem Kuratorium obliegt die Geltendmachung von Ansprüchen der Stiftung gegen die Mitglieder des Direktoriums; insoweit vertritt es die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
(7) Das Kuratorium bestellt die Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates.
(8) Der vorherigen Zustimmung des Kuratoriums bedürfen
a) außergewöhnliche, über den Rahmen des laufenden Betriebs hinausgehende Rechtsgeschäfte und Maßnahmen, die die Stellung und Tätigkeit der Stiftung erheblich beeinflussen können, wie zum Beispiel
b) wesentliche Änderungen oder Ergänzungen zur bisherigen Aufgabenstellung und wesentliche organisatorische Änderungen innerhalb der Stiftung,
c) der Erlass von Geschäftsordnungen für die Organe.
MinDir Volker Rieke
Bundesministerium für Bildung und Forschung, Leiter der Abteilung 7
Staatssekretär Dr. Oliver Grundei (Stellv. Vorsitzender)
Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein
Prof. Dr. Simone Fulda
Präsidentin der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Prof. Dr. Frank Kempken
Dekan der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
Prof. Dr. Monika Rhein
Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats
Prof. Dr. Nicole Dubilier
Max-Planck-Institut für Marine Mikrobiologie, Bremen
Prof. Dr. Babette Simon
Professeur Associé, Faculté Médecine, Paris Descartes
Monika Breuch-Moritz
Präsidentin a.D., Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie
Nikolaus Gelpke
mareverlag GmbH & Co. oHG
Gäste (mit beratender Stimme)
Prof. Dr. Katja Matthes
Direktorin
Frank Spiekermann
Verwaltungsdirektor
Prof. Dr. Lars Rüpke
Vorsitzender des Wissenschaftlichen Rats
Dr. Jörg Bialas
Wissenschaftliches Mitglied des Personalrats
Frau Christine Utecht
Vorsitzende des Personalrats, nicht-wissenschaftliches Mitglied des Personalrats
Dr. Ulrike Schroller-Lomnitz
Gleichstellungsbeauftragte
Ständiger Gast
Herr Prof. Dr. Otmar D. Wiestler
Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren e.V.