Wissenschaftliches Fehlverhalten

Manche Leute verwechseln Plagiat mit anderen Arten von wissenschaftlichem Fehlverhalten. Dieses Kapitel wird einige dieser Arten auflisten und definieren, aber in dieser Lerneinheit wird nur Plagiat detailliert behandelt. Manche sind jedoch auch grenzwertig als Plagiate zu betrachten.

 

  • Unsauberes Zitieren: Manchmal wird nur das Buch, nicht die genaue Seite, oder eine Web-Site URL nur auf der obersten Ebene (“www.spiegel.de”) als Quelle angegeben, was nicht ausreichend ist, weil der Sinn eines Zitats ist es, die Quelle für andere wieder auffindbar zu machen. Manche Autoren sind der Meinung, es reiche aus, wenn sie die Quellen im Anhang angeben, weil sie meinen, Fußnoten stören den Lesefluss. Man kann aber vom Leser nicht erwarten, dass alle Quellen durchgeschaut werden, wenn man einer Aussage nachgehen will, und außerdem ist es so nicht klar, was vom Autor stammt und was von anderen Quellen. Im Zweifel sollte man immer eine Fußnote mit genauer Fundstelle setzen.
  • Erfinden von Daten: Forschung zu betreiben ist zeitaufwendig – manche Forscher machen sich das Leben einfach und denken sich passende Ergebnisse aus. Bekannte Vertreter dieser Unart sind Cyril Burt, Jan Hendrik Schön, Herrmann/Brach, und andere.
  • Kaufen von Hausarbeiten: Es existieren viele sog. Hausarbeiten Börsen die angeblich nur das Anschauen von Hausarbeiten von anderen Studierenden verkaufen. Viele Lernenden sind jedoch der Meinung, dass sie die Rechte an der Benutzung der Arbeit erwerben (teilweise werden 50 Euro oder mehr für Arbeiten verlangt) und reichen sie unter eigenem Namen ein. Hier ist keine eigene Arbeit geleistet worden, ausser zahlen, den eigenen Namen einsetzen und einreichen.
  • ius primæ noctis: Manche Professorinnen und Professoren glauben eine Art “Recht der ersten Nacht” bzw. die erste Verwertung der Arbeiten ihrer Studierenden zu besitzen, weil sie ja an der Betreuung beteiligt waren. Waren sie jedoch so beteiligt, dass sie das alleinige Verwertungsrecht haben, ist die Arbeit nicht als Prüfungsleistung abnehmbar; ist es jedoch eine Prüfungsleistung, ist das Verwertungsrecht allein beim Studenten. [Siehe die Rechtsexpertise im Portal Plagiat]. Dasselbe gilt für die leider nicht unübliche Praxis, dass Doktoranden große Teile von Diplomarbeiten, die sie betreuen, entweder umformuliert oder kopiert in der eigenen Doktorarbeit wiedergegeben. Auch hier gilt: einfach zitieren, dann ist klar, was vom Autor stammt und was nicht.
  • Übliche Verwendung: Es gibt Professoren – vor allem im Bereich der Jurisprudenz – die der Meinung sind, dass es völlig in Ordnung ist, Kommentare von anderen Kollegen ohne Quellenangabe zu verwenden. Es soll üblich in diesen Fach sein, weil auch Richter gerne wortwörtlich aus den Eingaben der Rechtsanwälte abschreiben. Im “Little Book of Plagiarism” von Richard Posner wird dieses Verhalten aus US amerikanischer Sicht diskutiert. Aber nur weil es üblich oder bequemer oder einfacher oder lesbarer ist – wissenschaftlich ist es nicht.

 

[Fremde Federn Finden – Eine E-Learning Einheit
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